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# Die Datenschutzgrundverordnung im Sport
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## Was ist die DGSVO?
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Die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) ist eine Verordnung des europäischen
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Rechts. Sie gilt daher, anders als eine Richtline, unmittelbar, und muss nicht
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durch nationale Gesetze umgesetzt werden. Das Ziel der Verordnung ist eine
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einheitliche Regelung zum Datenschutz im gesamten EU-Gebiet, sodass die Daten
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der Bürger in allen EU-Staaten das gleiche hohe Schutzniveau der ihrer Daten
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erwarten können.
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Die meisten Regelungen der DGSVO waren im deutschen Datenschutzrecht schon vor
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Inkrafttreten verankert.
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### Wen schützt die DGSVO?
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„Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher
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Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.“
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So heißt es in Artikel 1 Abs.2. Es geht also nicht um öffentliche oder
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unternehmensbezogene Daten, sondern in erster Line um personenbezogene Daten.
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Ein Unternehmen, dass z.B. unternehmensinterne Daten veröffentlicht sieht (wie
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z.B. bei den "Cum-Ex" Ermittlungen), kann sich nicht auf die DGSVO berufen!
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In erster Line geht es natürlich um die Verarbeitung personenbezogener Daten
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mittels elektronischer Datenverarbeitung. Also weniger um den Zettelkasten zu
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Hause, als um das Sammeln und Auswerten von Daten in Computersystemen durch
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interessierte Parteien. Grund dafür ist, dass insbesondere durch die
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Zusammenführung verschiedener Daten viel über eine Person erfahren kann,
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eventuell auch Dinge, die diese Person lieber für sich behalten möchte
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(Beispiel: sexuelle Orientierung).
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### Wann ist die DGSVO zu beachten?
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Art. 2 Abs. 1 DSGVO:
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„die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
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sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem
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Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.“
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Also immer, wenn Dinge automatisch verarbeitet oder in einem Computer
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verarbeitet werden.
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Es gilt auch eine sog. *Haushaltsausnahme*. Das heißt, private Daten, z.B. auf
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dem heimischen PC, sind davon ausgenommen. Aber Achtung: Das ändert sich, sobald
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die Daten öffentlich im Internet geteilt werden.
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### Was müssen Vereine beachten?
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Für Vereine gelten erstmal die gleichen Regeln wie für Unternehmen. Das ist
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Absicht, damit Unternehmen nicht einfach Vereine gründen können, um
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Datenschutzvorschriften zu umgehen. In der Praxis darf ein Verein natürlich alle
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personenbezogene Daten verarbeiten, die der Erfüllung des Vereinziels dienen.
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Also, Mitgliederverwaltung aber auch solche Dinge wie Informationen
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Wettkampfteilnehmende und so weiter.
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Ein gängiges Missverständnis ist, dass für die Datenverarbeitung immer die
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Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden muss, was dazu führt, dass viele
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Vereine aber auch Schulen und Kindergärten sich selbst mit einer überbordeneden
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Bürokratie zummüllen, und die Mitglieder mit mit seitenweisen
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Einwilligungserklärungen nerven. Das ist in der Regel nicht nötig. Wenn eine
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Datenverarbeitende Stelle, also der Verein, ein berechtigtes Interesse hat, die
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Daten zu erheben, ist ein extra Einverständnis nicht erforderlich. Was ein
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berechtigtes Interesse ist, hat der Gesetzgeber festgelegt. Die Verwaltung von
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Mitgliedern eines Vereins zum Beispiel. Aber auch die Übertragung von Daten von
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Wettkampfteilnehmenden an den ausrichtenden Verband fält darunter. Der Verkauf
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der Daten an einen Sponsor hingegen nicht.
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### Kann ich eine Mitgliederliste im Verein veteilen?
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Hier ist mit einem klaren "Jein" zu antworten. Die Verteilung dieser Daten kann
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ein berechtigtes Interesse sein, z.B. bei Vereinen deren primärer Zweck die
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Vernetzung iher Mitglieder ist. Bein einem Sportverein ist das eher nicht der
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Fall. In so einem Fall kann eine Einwilligung der Mitglieder eingeholt werden.
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### Was ist mit Fotos auf dem Sommerfest?
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Eine häufige Streitfrage ist, was mit Fotos auf Vereinsfesten und
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Sportveranstaltungen sei. Manche Vereine machen sich auch hier die Mühe überall
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um Einwilligungen zu bitten. Das ist im Regelfall ebenfalls nicht nötig. Eine
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öffentliche Sportveranstaltung ist natürlich immer mindestens von lokalem
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öffentlichen Interesse, und somit eine Veranstaltung der Zeitgeschichte. Als
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solche darf sie natürlich auch fotografisch dokumentiert werden. Die DGSVO
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greift hier nicht, stattdessen das Kunsturheberrechtsgesetz, das das Recht am
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eigenen Bild regelt. Hier ist die goldene Regel: Bilder der Veranstaltung an
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sich sind OK, wenn ihr Portraits einzelner Sportler:innen schießen wollt, müsst
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ihr fragen.
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Komplizierter ist die Verbreitung der Bilder in sozialen Medien. Während ihr die
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Bilder problemlos in der Lokalpresse oder auf der Vereinswebseite
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veröffentlichen könnt, ist der Status der sozialen Medien rechtlich nocht
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ungeklärt. Da hier die Daten in der Regel gerade benutzt werden um Personen zu
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identifizieren (Facebook, zum Beispiel lässt seine Gesichtserkennung über alle
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hochgeladenen Fotos laufen). Abschließende Urteile stehen hier noch aus, aber
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ich würde sagen, dass es mit Unternehmen, die sich grundsätzlich nicht an
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europäisches Datenschutzrecht halten schwierig wird, im Streitfall das Argument
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zu gewinnen.
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Mein Vorschlag ist, ähnlich wie der CCC dies macht, bereits vor der
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Veranstaltung eine Fotopolicy zu veröffentlichen, sodass die Teilnehmenden sich
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entscheiden können, ob und unterwelchen Umständen sie auf Fotos mit drauf sein
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möchten. Wichtig ist dabei, denen, die nicht fotografiert werden möchten, immer
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eine Gelegenheit zu geben, aus dem Bild zu gehen. Das ist höflich und spart eine
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Menge Ärger.
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### Was ist mit WhatsApp, Insta, Microsoft?
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Die meisten von euch nutzen vermutlich WhatsApp um innerhalt eurer Gruppen, z.B.
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Termine zu kommunizieren, aber auch um euch untereniander auszutauschen. Da
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WhatsApp so verbreitet ist, macht es das ja auch sehr einfach, eine
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Vereinsgruppe zu erstellen. Da nach einer Erhebung 95% aller Menschen in
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Deutschland, die ein Smartphone haben, WhatsApp zumindest installiert haben, ist
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die Abdeckung riesig. Insofern spricht einiges dafür, WhatApp im Verein zu
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benutzen. Und jetzt kommt das große *Aber*:
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- WhatsApp lagert alle Daten ausserhalb der EU. Was dort damit geschieht ist
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unklar
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- WhatsApp liest alle Kontakte aus eurem Adressbuch und sendet die Daten an die
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Betreiberfirma Meta. Auch die Daten von nicht WhatsApp-Nuztern. Das verstößt
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einddeutig gegen die DGSVO
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- Eine nach der DGSVO gültige Auftragsdatenverarbeitung liegt nicht vor. Dieser
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Vertrag zwischen den Nutzenden einer Software, und der Firma, die die Daten
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verarbeitet muss von der verarbeitenden Firma vorgelegt werden. Sie dient als
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Beleg, dass die Firma sich an bestehende Datenschutzgesetze hält. Der Vorteil
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ist: Hat die Firma so eine Auftragsdatenverarbeitung, und hält sich nicht
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daran, seid ihr aus der Haftung für Schäden, die durch den Datenmisbrauch
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entstehen raus.
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- Privats und Vereinsrelevantes lassen sich schwer trennen. Wer eine Gruppe auf
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WhatsApp betreibt, hat das bestimmt schon erfahren: Wenn die Gruppe nicht auf
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"nur senden" steht, kommen immmer wieder Beiträge rein, die gar nichts mit dem
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Verein zu tun haben. Mit unter auch private Bilder, die dann wiederum aus
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Sicht des Vereins, der als Betreiber der Gruppe ja verantwortlich ist,
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datenschutzrechtlich problematisch sein können (z.B. Kinderbilder die von
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Eltern verschickt werden).
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#### Alternativen zu WhatsApp
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WhatsApp ist grundsätzlich nicht konform mit der DGSVO zu nutzen. Letztlich
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müssen die Einzelnen entscheiden, ob sie das benuzten wollen oder nicht. Ich
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weiß, dass es schwer sein kann, andere -vor allem technisch nicht so
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interessierte Menschen- davon zu überzeugen einen datenschutzfreundlichern
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Messenger zu verwenden. Holt euch aber zumindest das Einverständnis von allen
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Beteiligten. Außerdem müsst ihr eine Alternative anbieten, um Mitgliedern die
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Datenschutz bewusster sind wenigstens die wichtigsten Ereignisse ankündigen zu
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können (z.B. " Training fällt wegen Krankheit heute aus."). Hier sozialen Druck
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aufzubauen ist der falsche Weg!
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Es gibt andere Messenger, die sich deutlich besser mit der DGSVO vereinigen
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lassen. Allen voran sei hier Signal genannt, der als einziges personenbezogens
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Datum die Telefonnummer des Teilnehmenden speichert (um die Verbindung zwischen
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Usern herzustellen), und konsequent Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Andere
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kompatible Messenger sind Threema (kostet aber einmalig €3.99 pro Installation)
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und Matrix.
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Matrix ist ein dezentrales System des sog. Fediverse, bei dem man die Server
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auch selber betreiben kann. Die Goldlösung hier wäre, wenn der Verein einen
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solchen Server anbieten könnte. Damit wären alle datenschutzrechtlichen Probleme
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gelöst.
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#### Microsoft Office und Co.
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Auch bei der Verarbeitung der Mitgliedsdaten (z.B. der Anwesenheitslisten) ist
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einiges zu beachten. Die meisten werden das mit Excel machen. Microsoft Office
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kann, laut dem Bundesdatenschutzbeauftragen Ulrich Kelber, aber nicht
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datenschutzkonform eingesetzt werden. Untenehmen, die die Enterprise-Version
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haben können das theoretisch ändern, Privatpersonen eher nicht.
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Der Hauptgrund ist, dass mit dem Modell Office als *Software-As-A-Service*
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anzubieten, alles was ihr mit Office macht in die Azure-Cloud von Microsoft
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übertragen wird, die wiederum nicht europäischen Datenschutzstandards
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entspricht. Wir wissen das Microsoft den Inhalt der von euch erstellten
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Dokumente von Microsoft auch analysiert wird. Unabhängig von den
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Datenschutzproblemen, die das für den Verein bringen kann, rate ich
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grundsätzlich davon ab MS Office 365 zu benutzen. Freie Alternativen wie
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LibreOffice und OpenOffice speichern keine Daten bei Dritten, und sind obendrein
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auch noch kostenlos. Im Funktionsumfang unterscheiden sie sich auch nicht von
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den Microsoft-Produkten
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